Das
Mandatsverhältnis
entsteht durch
Abschluss
einer
schriftlichen Mandats- und Honorarvereinbarung sowie der Unterzeichnung
einer Anwaltsvollmacht (der Empfang von e-mails, telefonische
Anfragen usw. begründen kein Mandatsverhältnis)
Das
Honorar (inkl. Erstgespräch) richtet sich nach der individuellen
Honorarvereinbarung, Abrechnung nach Aufwand, Stundensatz auf Anfrage. Rechtsberatung pauschal Fr. 120.00 (bis max. 40 Minuten)
Nach anwaltlicher Gepflogenheit und den Standesregeln werden periodisch Akontozahlungen in Rechnung gestellt.